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Rechtsberatung Anwalt

Liebe Sinti,

wir vermitteln euch kostenlos hervorragende juristische Beratung u.a. im Sozialrecht und Arbeitsrecht, im Betreuungs- und Vorsorgerecht.

Kontaktiert uns-Tel. 05121-9811563 / Email:
http://www.hammer-rechtsanwaelte.de/

Sozialrecht:

Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Es unterteilt sich traditionell in die Bereiche

-Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
-Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung,
-Soziale Kinder- und Jugendhilfe sowie Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
-Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung),
-Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung) und
-Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende - Alg. I und Alg. II - , Unterhaltsvorschuss).

Arbeitsrecht:

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Man unterscheidet zwischen dem Individual-arbeitsrecht (Regelungen über das Verhältnis von einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und dem kollektivem Arbeitsrecht. Letzteres umfasst die Beziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgebern (Arbeitgebervereini-gungen) oder einzelnen Arbeitgebern und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte).

Bedeutsame Bereiche sind der Kündigungsschutz, Sonderzahlungen, Überstunden und Arbeitsbedingugnen, Abmahnungen, Zeugnisse oder Betriebsvereinbarungen über eine Vielzahl von möglichen Themen.

Vorsorgerecht:

Niemand rechnet damit, aber jeden kann es treffen:

Man kommt unvorhergesehen in eine Situation, in der man selbst nicht mehr  entscheiden kann.

Dies kann natürlich besonders im hohen Alter eintreten, denn man kann nicht vorhersehen, wie die eigene Gesundheit sich entwickeln wird. Es betrifft aber auch Jüngere, denn Unfall oder schwere Krankheit können ebenso jeden überraschend treffen.

D.h. aber nicht, dass man in dieser Situation auch hilflos sein muss.

Betreuungsrecht

Eine große Rolle im Vorsorgerecht spielt dabei das sogenannte Betreuungsrecht. Kann man nicht mehr selbst für sich sorgen oder seine rechtlichen Angelegenheiten selbst übernehmen, so wird regelmäßig vom Gericht ein Betreuer bestellt. In bestimmten Angelegenheiten wird überdies grundsätzlich ein Betreuer bestellt.

Die Vorstellung, später von einer einem fremden Person betreut zu werden, ist jedoch den meisten eher unangenehm. Was kann man aber machen, um dies zu verhindern?







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